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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Leistungen der Sonoton Music GmbH & Co. KG (nachfolgend „Sonoton Music“) ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers bzw. dessen Unternehmen/des Lizenznehmers finden keine Anwendung.

1.2 Die Leistungen von Sonoton Music richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Unternehmerin/Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung erfolgt keine geschlechterspezifische Nennung, soweit eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich ist. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe alle anderen Formen mit ein.

1.4 Sonoton Music ist allein berechtigt, die Herstellungs- und Verwertungsrechte aller bei ihr im Vertrieb befindlichen Musikkompositionen und -aufnahmen (im Folgenden Titel und/oder Track) für alle Nutzungen im Herstellungsland Deutschland und für die Auswertung der so hergestellten Produktionen im In- und Ausland zu vergeben.

1.5 Ausgenommen von der Rechtevergabe durch Sonoton Music sind die von Verwertungsgesellschaften, z.B. GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommenen Rechte.

1.6 Die Musikaufnahmen von Sonoton Music werden im Internet, ggf. auf Festplatten sowie teilweise auch auf CDs und Schallplatten verschiedener Labels veröffentlicht und zur Lizenzierung bzw. Nutzung angeboten.

1.7 Der Nutzer hat bei der Registrierung auf der Sonoton Music-Webseite die notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben, ein Passwort zu wählen und die AGB von Sonoton Music zu bestätigen. Sonoton Music wird die Nutzerdaten prüfen und den Account freischalten, soweit dem keine sachlich gerechtfertigten Gründe entgegenstehen.

Die Nutzerdaten sind vom Nutzer geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Änderungen der Nutzerdaten hat der Nutzer unverzüglich nachzutragen.

1.8 Nachdem sich der Nutzer für die Sonoton Music-Webseite registriert und anschließend eingeloggt hat, erhält er u.a. folgende Leistungen: Zugang zum Musikrepertoire von Sonoton Music zum Zweck der Musiksuche, des Anhörens, Auswählens und Downloads von Tracks sowie den Zugang zum Online-Lizenzsystems zum Zweck der Lizenzierung auf www.sonoton.com. Ggf. erhält der Nutzer Musikempfehlungen von Sonoton Music auf Grundlage gesuchter, gehörter und/oder heruntergeladener Tracks im eigenen Profil als Benachrichtigung online, auf Wunsch auch per E-Mail.

1.9 Soweit der Lizenznehmer seine Musikverwendung Sonoton Music gemäß Ziffer 2. nicht meldet, in sonstiger Weise schuldhaft gegen diese AGB oder anwendbares Recht, insbesondere das Urheberrechtsgesetz verstößt oder den Account drei Jahre nicht nutzt, ist Sonoton Music berechtigt, den Account des Nutzers zu löschen.

1.10 Im Fall, dass Sonoton Music dem Lizenznehmer zeitlich befristet Ton- und/oder Datenträger/Tracks kostenlos zur Auswahl überlässt, verbleiben das Eigentum bzw. alle Rechte an diesen bei Sonoton Music. Der Lizenznehmer darf die Tracks in diesem Fall ausschließlich zur Auswahl von Musik und deren Verwendung nutzen und ist insbesondere nicht berechtigt, die Ton- und/oder Datenträger/Tracks innerhalb oder außerhalb seines Unternehmens weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu vertreiben oder anderweitig zu verwerten.

1.11 Sonoton Music ist berechtigt, die leihweise zur Verfügung gestellten Datenträger vom Lizenznehmer jederzeit zurückzufordern, ohne dass es hierzu einer besonderen Begründung bedarf. Die mit der Rücksendung verbundenen Kosten (Verpackung, Porto, Fracht, usw.) trägt der Nutzer.

1.12 Sofern der Lizenznehmer die Datenträger nicht fristgerecht oder nach Aufforderung von Sonoton Music zurücksendet, ist Sonoton Music berechtigt, gegenüber dem Lizenznehmer eine Schutzgebühr in Höhe des Materialwertes zu berechnen. Mit Zahlung dieser Schutzgebühr erwirbt der Lizenznehmer keine Rechte zur Nutzung der Tracks auf den Datenträgern.

2. Preisliste und Musikmeldung

2.1 Für sämtliche Leistungen von Sonoton Music gilt die jeweils aktuelle Preisliste auf www.sonoton.com ab dem Zeitpunkt, zu dem der Lizenznehmer Tracks zur kommerziellen oder privaten Verwertung kopiert, zur Herstellung einer Produktion verwendet oder in einer Produktion direkt einsetzt.

2.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach der Verwendung der Tracks, jedoch immer vor der Veröffentlichung, Ausstrahlung etc. der damit erstellten Produktion(en), eine Musikmeldung (d.h. einen Lizenzantrag online oder eine Kopiermeldung per E-Mail) an Sonoton Music zu richten. Die Musikmeldung steht dem eingeloggten Nutzer auf www.sonoton.com zur Verfügung.

Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit die für die beabsichtigte Verwendung des Tracks erforderlichen Rechte durch die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden.
Auf Wunsch übernimmt Sonoton Music, soweit es möglich ist, die Meldung bei der entsprechenden Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Der Lizenznehmer ist in diesen Fällen ggf. verpflichtet, die notwendigen Informationen an Sonoton Music zu übermitteln.

Alternativ übernimmt Sonoton Music auf Wunsch die Anmeldungen, wobei der Lizenznehmer Rechnungen der Verwertungsgesellschaften zu bezahlen hat.

Das Recht von Sonoton Music, Verwertungsgesellschaften selbständig über Musikverwendungen zu informieren, bleibt unberührt.

2.3 Die Musikmeldung an Sonoton Music muss Aufschluss geben über Musiktitel, Komponist, Label (LC-Nummer), Trackcode (die eindeutige Kombination aus Album- und Tracknummer) sowie die genutzte Musiklänge.

2.4 Weiterhin sind die Art der Produktion zu melden (z.B. Kinofilm, Wirtschaftsfilm, Werbung etc.), das Medium, mit welchem die Produktion vertrieben wird, sowie das Territorium, in dem die Produktion ausgewertet werden soll.

Sofern „All Media“ gewählt wird, ist mindestens eine konkrete Nutzungsart zu melden.

2.5 Sonoton Music ist nicht für Eingabefehler des Nutzers verantwortlich.

2.6 Sonoton Music ist berechtigt, bei Vorliegen berechtigter, z.B. urheberrechtlicher Gründe, Tracks aus dem Repertoire zu entfernen, auch wenn sie zum Download zur Verfügung standen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages. Bereits durch Sonoton Music lizenzierte und vom Lizenznehmer bezahlte Produktionen können auch nach der Löschung innerhalb des gewährten Lizenzumfangs unbefristet genutzt werden. Lizenzerweiterungen sind dann jedoch nicht möglich.

Alle im Repertoire von Sonoton Music befindlichen Labels und Tracks können auf der www.sonoton.com abgerufen werden. Über Zu- und Abgänge informiert Sonoton Music auf der Webseite und/oder im Newsletter, ggf., sofern vertraglich festgelegt, per E-Mail.

2.7 Sonoton Music wird dem Nutzer, der eine der Online Payment-Varianten gewählt hat, nach dem Erhalt der Musikmeldung/Lizenzantrag eine vorläufige Bestell-/Lizenzbestätigung anzeigen bzw. übermitteln. Lizenznehmer, die einen Lizenzantrag an Sonoton Music mit der Zahlungsoption „auf Rechnung“ stellen, werden online und per E-Mail über den Eingang des Lizenzantrags informiert. Der Lizenzvertrag kommt unabhängig von der Zahlungsart erst mit der Zustellung der Rechnung und der Verwertungsgenehmigung durch Sonoton Music an den angegebenen Rechnungsempfänger per E-Mail zustande.

3. Lizenzierung durch Dritte

Alle, die Tracks von Sonoton Music für Dritte lizenzieren bzw. verwenden (z.B. Agenturen, Tonstudios, Filmproduktionen etc.) und nicht selbst Lizenznehmer von Sonoton Music werden, sind verpflichtet, Sonoton Music mittels einer Kopiermeldung zu informieren. Dies gilt insbesondere für den Namen und die Adresse des Dritten sowie die überlassenen Tracks, und dass Dritte über die AGB von Sonoton Music, vor allem Ziffer 2 und Ziffer 9, in Kenntnis zu setzen sind.

4. TV-Produktionen

4.1 Die Verwendung der Tracks von Sonoton Music in TV-Auftrags- und Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten und der Privatsender, einschließlich IP- und Web-TV (lineare Programme), die mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen haben, ist im Rahmen des Vertrages mit den Verwertungsgesellschaften seitens Sonoton Music kostenfrei, soweit es sich nicht um Sendungen mit Werbung oder Werbecharakter handelt. Alle Rechte sind in diesen Fällen über Verträge zwischen Sendern, GEMA und Sonoton Music geregelt.

4.2 Die Verwendung der Tracks von Sonoton Music in Co-Produktionen mit Sendern, sowie „freie“, nicht im Auftrag eines TV-Senders erstellte Produktionen ohne Werbung oder Werbecharakter, deren Ausstrahlung in einem EU-Land oder in der Schweiz über einen Sender erfolgt, der einen Vertrag mit der örtlichen Verwertungsgesellschaft (wie in Deutschland die GEMA) geschlossen hat, ist seitens Sonoton Music ebenfalls kostenfrei.

4.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die verwendeten Tracks ordnungsgemäß auf den vom Sender oder von der GEMA zur Verfügung gestellten Meldeformularen einzutragen.

Für Co- und freie Produktionen ist die vollständige Musikaufstellung zwingend an die beteiligten Sender und eine Kopie an Sonoton Music zu senden.

Ggf. ist die Musikmeldung an die GEMA und mögliche andere Urheberrechtsgesellschaften im In- und Ausland durch digitale Erkennungs- und Meldesysteme (z.B. BMAT, Soundmouse) zulässig.

4.4 Mit der ordnungsgemäßen Abgabe dieser Listen und/oder dem Eingang einer Kopie bei Sonoton Music erhält der Lizenznehmer das Recht zur kostenlosen Verwendung der Tracks. Auf Ziffer 2.6 wird verwiesen.
Sonoton Music behält sich vor, das Herstellungsrecht zu den jeweils gültigen Preisen nachzulizenzieren bzw. eine entsprechende Nachforderung geltend zu machen, wenn der Lizenznehmer diese Meldepflichten gemäß Ziffer 4.3 und 4.4, 1. Satz, verletzt.

4.5 Zweitverwertung und „All Media“: Zweitverwertungen von TV-Produktionen in anderen Medien, insbesondere die weitere Verwertung durch Dritte, in denen Tracks von Sonoton Music genutzt werden, sind lizenzpflichtig, soweit sie nicht seitens des Senders durch Verträge mit Verwertungsgesellschaften (wie GEMA und GVL) geregelt sind.

5. Radio-Produktionen

Die Verwendung von Tracks für Radio-Produktionen ist im Rahmen der Verträge mit den Verwertungsgesellschaften (wie GEMA und GVL) seitens Sonoton Music kostenfrei, soweit es sich nicht um Sendungen mit Werbung oder Werbecharakter handelt. Ansonsten gelten Ziffer 4.2 bis 4.5 für Radio-Produktionen entsprechend. Alle Rechte sind in diesen Fällen über Verträge zwischen Sendern, GEMA und Sonoton Music geregelt.

6. Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte

6.1 Die Aufführungsrechte und das Recht für die mechanische Vervielfältigung für die Tracks von Sonoton Music werden durch die GEMA wahrgenommen.

6.2 Diese Rechte wie auch alle weiteren von der GEMA oder anderen Wahrnehmungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sind vom Lizenznehmer selbst einzuholen. Ein Nachweis über diese Rechteinholung ist unaufgefordert an Sonoton Music zu übermitteln.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in diesem Zusammenhang alle gesetzlichen und/oder vertraglichen Verbindlichkeiten gegenüber den Wahrnehmungsgesellschaften von Urheber- und/oder Leistungsschutzgesellschaften wie auch alle weiteren Verbindlichkeiten, die durch die Verwendung der Titel ausgelöst werden, zu übernehmen.

7. Tonträgerrechte

7.1 Die Tonträgerrechte für die Nutzung der Tracks sind bei Sonoton Music einzuholen, soweit der Erwerb nicht durch einen direkten Vertrag mit der GVL oder über die GEMA im Auftrag der GVL erfolgt.

7.2 Bei Lizenzierung der Nutzungs-/Synchronisationsrechte zur Herstellung einer Produktion werden die Tonträgerrechte, soweit deren Wahrnehmung bei Sonoton Music liegt, mit Abschluss des Lizenzvertrages mit lizenziert.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Musikmeldung gemäß Ziffer 2.1 gültige Sonoton Music-Preisliste, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

8.2 Soweit von Sonoton Music ein Preis pro Track/Trackcode, d.h. die eindeutige Album- und Tracknummer, ausgewiesen wird, darf dieser für eine Produktion verwendet werden. Die Verwendung des entsprechenden Tracks für jede weitere Produktion muss jeweils neu von Sonoton Music lizenziert werden.

8.3 Soweit von Sonoton Music ein Preis pro Track und Jahr ausgewiesen wird, darf dieser für beliebig viele Produktionen gemäß den Lizenzbedingungen der Preisliste im Herstellungsjahr verwendet werden. Jede darüber hinaus gehende Nutzung muss jeweils neu von Sonoton Music lizenziert werden.

8.4 Zahlungen der Lizenznehmer an Sonoton Music haben per Online-Payment oder nach Rechnungserhalt per Überweisung zu erfolgen.

8.5 Sonoton Music stellt und übersendet die Rechnung für die an den lizenzierten Tracks eingeräumten Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.7.

8.6 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird oder Online-Payment gewählt wurde, sind die Rechnungen von Sonoton Music innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug vom Rechnungs-/ Lizenzempfänger zu bezahlen.

8.7 Der Lizenznehmer kann auf der Sonoton Music-Website abgeschlossene bzw. bezahlte Lizenzverträge nur dann nachträglich stornieren, wenn er die Stornierung Sonoton Music per E-Mail an „lizenzen at sonoton.com“ gegenüber binnen 48 Stunden ab Vertragsschluss mitteilt und begründet und Sonoton Music die Stornierung ggf. akzeptiert. Sonoton Music wird im Fall der Annahme der Stornierung etwaige Rückerstattungen dem Zahlungsmittel gutschreiben, das für den Ausgleich der Rechnung verwendet wurde. Mit der Erstattung verliert der Lizenznehmer jegliche Nutzungsrechte. Ziffer 2.6 dieser AGB bleibt unberührt.

9. Nutzungsrechte

9.1 Jegliche Verwendung der Tracks (oder auch von Teilen daraus) ohne Musikmeldung an Sonoton Music ist unzulässig. Ziffer 4 und Ziffer 5 bleiben unberührt.

9.2 Für jede Verwendung von Tracks, die über den Umfang und/oder die Art der erteilten Lizenz hinausgeht oder die ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, wird die doppelte Gebühr fällig, die anhand der Preisliste für die vertragsgemäße Verwertung berechnet werden würde. Weitere, darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche behält sich Sonoton Music ausdrücklich vor.

9.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei Sonoton Music.

9.4 Sonoton Music ist im Falle einer nicht eingehaltenen Zahlungsfrist berechtigt, auch Dritte, für die der Lizenznehmer den Track lizenziert hat, über die unlizenzierte Verwendung zu unterrichten und gegebenenfalls die Gebührenforderung an diese(n) zu stellen.

9.5 Sonoton Music stellt den Lizenznehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter (z.B. Komponisten, Musiker, Dirigenten, Produzenten) im Hinblick auf die vertragsgemäß erworbenen und bezahlten Nutzungsrechte frei. Dies gilt nicht für Ansprüche von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften sowie Leistungsschutzgesellschaften.

Die Freistellung setzt voraus, dass der Lizenznehmer Sonoton Music unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informiert, die Ansprüche des Dritten nicht anerkennt, Sonoton Music die Abwehr der Ansprüche überlässt und hierbei im angemessenen Umfang unterstützt. Eine darüber hinaus gehende Freistellung durch Sonoton Music erfolgt nicht.

9.6 Alle von Sonoton Music eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht-exklusive Rechte.

10. Haftung

10.1 Sonoton Music haftet unbeschränkt für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

10.2 Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet Sonoton Music nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Falle der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß Ziffer 10.2 ist die Haftung von Sonoton Music auf den vorhersehbaren, unmittelbaren und typischen Schaden beschränkt.

10.4 Die Haftung von Sonoton Music nach Ziffer 10.2 und 10.3 ist der Höhe nach auf den Netto-Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer pro Vertrag für die Rechtseinräumung von Sonoton Music an Sonoton Music zahlt.

10.5 Lizenznehmern, denen Sonoton Music einen Server bzw. einen Serverzugang zur Verfügung stellt, verpflichten sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte auf dem Server zu speichern. Die Vertragspartner stellen Sonoton Music diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

10.6 Sonoton Music haftet nicht dafür, dass die Internetseiten und/oder die zur Verfügung gestellte Hardware von Sonoton Music und deren Programme und sonstigen Inhalte ohne Unterbrechungen oder mangelfrei funktionieren, dass alle oder einzelne Bereiche und/oder Angebote jederzeit verfügbar oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

10.7 Störungen, die einen Zugriff auf die Internetseiten von Sonoton Music verhindern, sind insbesondere dann nicht von Sonoton Music zu vertreten, wenn die zeitweilige Unterbrechung und/oder Beschränkung des Zugangs oder der Datenübermittlung auf höherer Gewalt beruht oder auf die Störung von Übertragungswegen außerhalb der Systemgrenzen von Sonoton Music (insbesondere des Internets oder von Telekommunikationsnetzen) zurückzuführen ist.

10.8 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus einer abgegebenen Garantie oder aus verschuldensunabhängiger Haftung, wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.9 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Sonoton Music. Sie gelten im zulässigen Umfang für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, auch solche aus Delikt.

11. Belegexemplare und Show-Reel

Nach Fertigstellung einer Produktion wird der Lizenznehmer Sonoton Music ein digitales oder physisches Belegexemplar der unter Verwendung der lizenzierten Tracks hergestellten Produktion zu Archivzwecken und Eigenwerbung durch Sonoton Music zur Verfügung stellen, sofern dies möglich ist, bei Kinofilmen das offizielle Filmplakat.

Sonoton Music darf von veröffentlichten Produktionen des Lizenznehmers Auszüge mit den vertragsgegenständlichen Tracks und Namen/Logos des Lizenznehmers zum Zweck der Eigenwerbung, z.B. in Seminaren, Newslettern, auf der eigenen Webseite wie auch in den Social Media-Kanälen von Sonoton Music nutzen.

12. AGB Änderungen und Schriftform

12.1 Wenn AGB, Preislisten oder sonstige Informationen auf www.sonoton.com in verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung gestellt werden, gilt ausschließlich die jeweils deutsche Fassung als rechtlich verbindlich. Andere Sprachversionen verstehen sich als reines Serviceangebot von Sonoton Music.

12.2 Sonoton Music wird Nutzer mit bestehendem Account über Änderungen dieser AGB mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Fassung informieren. Sofern der Nutzer der neuen Fassung nicht binnen der vorgenannten Frist per E-Mail widerspricht, treten die geänderten AGB nach Ablauf der Frist gegenüber dem Lizenznehmer in Kraft. Sofern der Nutzer widerspricht, ist Sonoton Music berechtigt, den Account des Nutzers zu löschen. Sonoton Music wird die Nutzer über diese Änderungsregelung in der Mitteilung über die Änderungen der AGB informieren.

12.3 Änderungen dieser AGB sowie hierunter abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform, die auch durch den Austausch von E-Mails oder Telefaxen gewahrt wird. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

13. Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der AGB im Ganzen. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Sonoton Music GmbH & Co. KG, Schleibingerstraße 10, 81669 München.

Sonoton Music GmbH & Co. KG, März 2021